Trust
Der Trust - Instrument zur Vermögensabsicherung.
Die Rechtsform Trust ist zwar sehr bekannt, dennoch gibt es viele Missverständnisse und Unklarheiten. Daher möchten wir die Rechtsform an sich zuerst kurz beschreiben. Ein Trust ist keine eigenständige juristische Person wie z.B. eine Firma oder eine Stiftung. Ein Trust ist lediglich ein Vertrag, wenn auch ein sehr spezieller. Dabei existieren folgende Parteien:
Settlor
Der Settlor überträgt Vermögenswerte an den Trust. Dabei kann jede Art von Vermögen übertragen werden, also Geld und Aktien, Sachwerte wie Fahrzeuge oder Yachten, Immobilien bis hin zu immateriellen Werten wie Patenten und sonstigen Rechten. Die Übertragung kann nicht rückgängig gemacht werden. Der Settlor kann sich nach der Übertragung legal und offiziell als vermögenslos bezeichnen. Dies kann bei Scheidungen, Erbschaftsstreitigkeiten, Firmenkonkurs oder Schadensersatzprozessen ein wichtiger Punkt sein. Gerade bei Ärzten in den USA ist die Absicherung über einen Trust daher sehr beliebt.
Trustee
Der Trustee verwaltet den Trust und damit die Vermögenswerte. Er muss rechtlich vom Settlor unabhängig sein. In der Praxis agieren Trustees aber natürlich nach Anweisung des Settlors. Trustees benötigen eine entsprechende staatliche Zulassung, da sie Kraft ihres Amtes die volle und alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen des Trusts haben. WSR arbeitet in allen Ländern nur mit staatlich zugelassenen, renommierten Trustees, welche uns seit langen Jahren bekannt sind.
Beneficiary
Der Beneficiary ist der Begünstigte und kann mit dem Settlor identisch oder eine Person seiner Wahl sein. Nach einem genau festgelegten Plan werden die Vermögenswerte oder auch nur die Zinserträge daraus an den Beneficiary ausgeschüttet. Dieser muss die erhaltenen Zuwendungen allerdings als Einkünfte oder Schenkungen versteuern, sofern er keine Freibeträge nutzen kann.
Die Vorteile eines Trusts sind zusammengefaßt folgende:
Es gibt allerdings auch einige Nachteile:
Möchten Sie diese Nachteile vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Gründung einer Stiftung.
Für die Errichtung eines Trusts fallen folgende Kosten an:
Gründung eines Trusts inklusive: |
2.900,- Euro
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Prüfung des Namens
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Aufbereitung der Unterlagen |
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Einreichung bei den Behörden |
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Zahlung aller anfallenden Gebühren |
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Ausfertigung Trustvertrag |
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Übergabe Trustzertifikat |
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Übergabe Settlor-Urkunde |
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Übergabe Trustee-Urkunde |
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Übergabe Beneficiary-Urkunde |
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Exklusive Dokumentenmappe inkl. folgender Unterlagen |
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Deutsche Übersetzungen aller relevanten Dokumente |
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CD-Rom mit allen wichtigen Vorlagen und Vordrucken |
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Versandspesen |
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Gesamtkosten Trust |
2.900,- Euro
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Haben Sie Probleme das Auftragsformular zu öffnen?
Bitte rufen Sie unseren Customer Support unter an.
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Sie können Ihren Trust auch noch um nachfolgende Leistungen erweitern:
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Optional | Zusatzleistungen |
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Exklusive Dokumentenmappe mit allen Unterlagen |
enthalten
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Anonymität durch Eintragung eines Trustee |
490,- Euro
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Anmerkung:
Für einen maximalen Haftungsschutz bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen Treuhänder als offiziellen Verwalter (Trustee) der Gesellschaft einzutragen. Damit erscheint Ihr Name weder bei den Behörden noch bei sonstigen Stellen. Nur ein zugelassener Trustee steht für absolute Vertraulichkeit.
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Optional | Büroservice |
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1 Jahr standard Büroservice, vergünstigter Tarif |
190,- Euro
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1 Jahr professional Büroservice, vergünstigter Tarif |
990,- Euro
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Anmerkung:
Beide Versionen enthalten eine repräsentative Hausanschrift, eine Telefon- sowie eine Faxnummer. Bei der standard Edition werden Anrufe auf einen individuell besprochenen Anrufbeantworter geleitet. Bei der professional Edition werden Anrufe durch Rufumleitung an Sie direkt durchgeschalten.
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Optional | Kontoeröffnung |
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offshore Banking, Europa, Lettland |
290,- Euro
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offshore Banking, Europa, Isle of Man |
290,- Euro
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offshore Banking, Europa, Zypern |
290,- Euro
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offshore Banking, St. Kitts |
290,- Euro
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offshore Banking, Seychellen |
290,- Euro
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Anmerkung:
Die Kontoeröffnung offshore Banking bietet Ihnen Mehrwährungsfähigkeit, Telefonbanking, Internetbanking, Schecks, Geldautomaten- und Kreditkarten ohne Schufaprüfung. Offshore-Konten bieten ein Höchstmaß an Bankgeheimnis und sind steuerbefreit. Kontoführungsgebühren befinden sich im banküblichen Durchschnitt.
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Optional | Extras |
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Entwurf eines Firmenlogos |
49,- Euro
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Firmenstempel |
49,- Euro
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Firmensiegel |
49,- Euro
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Firmenschild |
49,- Euro
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Fortlaufende Kosten ab dem 2. Geschäftsjahr |
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Verlängerung |
1.900,- Euro
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inkl. Verwaltung |
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inkl. Registered Office |
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inkl. Registered Agent |
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inkl. Offshore-Steuerpauschale |
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Unsere deutschsprachigen Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
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