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Stiftung

Die Stiftung - Instrument zur Vermögensabsicherung.

Stiftungen werden immer wieder mit Gemeinnützigkeit in Verbindung gebracht. Dabei ist nur ein Bruchteil aller Stiftungen wirklich gemeinnützig. Der weit größere Teil verfolgt eher steuer- oder haftungsrechtliche Ziele und ist nur auf das Wohl der Stiftungsgründer bedacht.

Der rechtlich bedeutsame Punkt an einer Stiftung hat nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun sondern liegt in der Besonderheit, dass die Stiftung keine Inhaber hat. Es gibt lediglich einen Verwaltungsrat. Überträgt man sein Vermögen an eine Stiftung, kann man sich legal und offiziell als vermögenslos bezeichnen. Dies kann bei Scheidungen, Firmenkonkurs oder Schadensersatzprozessen ein wichtiger Punkt sein. Dabei kann jede Art von Vermögen übertragen werden, also Geld und Aktien, Sachwerte wie Fahrzeuge oder Yachten, Immobilien bis hin zu immateriellen Werten wie Patenten und sonstigen Rechten. Eine Stiftung ist eine juristische Person und kann sehr einfach gesteuert werden. Die Existenz einer Stiftung ist zeitlich nicht begrenzt. Grundsätze, wie beispielsweise Zuwendungen an bestimmte Personen, können vom Stiftungsgründer in der Satzung verankert werden. Diese Grundsätze können auch nach dem Tod des Stiftungsgründers nicht verändert werden. Eine Stiftung ist damit ein besonders wirkungsvolles Instrument um Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen und Besitztümer vor einer Teilung zu schützen.

Eine Stiftung ist gleichwohl nicht dafür gedacht Geschäfte zu betreiben. Sie ist ein Instrument zur Verwaltung und Sicherung des eigenen Vermögens. Stiftungen werden allerdings häufig als Aktionär von Offshore-Gesellschaften eingesetzt. Auf diese Weise können die Profite an die Stiftung übertragen werden, ein Konkurs der Gesellschaft wirkt sich aber nicht auf die Stiftung aus.


Die Vorteile einer Stiftung sind zusammengefaßt folgende:

Gründer kann sich legal und offiziell vermögenslos melden
Stiftungen können nicht gepfändet werden
Stiftungen können von Erben nicht angefochten werden
Stiftungen sind steuerbefreit
Stiftungen sind einfach und sehr flexibel zu steuern
Stiftungen sind zeitlich nicht begrenzt
Stiftungen müssen keine wohltätigen Zwecke verfolgen


Für die Errichtung einer Stiftung fallen folgende Kosten an:

Gründung einer Stiftung inklusive:
2.900,- Euro
Prüfung des Namens
 
Aufbereitung des Memorandums  
Aufbereitung der Articles  
Aufbereitung der Gründungsanträge  
Einreichung beim Handelsregister  
Zahlung der Gründungsgebühren  
Übergabe Gründungsurkunde  
Übergabe Memorandum  
Übergabe Articles  
Übergabe Aktienzertifikate  
Exklusive Dokumentenmappe inkl. folgender Unterlagen
 
Minutes of Board Meetings
 
Beschluss zur Kontoeröffnung
 
Beschluss zur Anmietung eines Büros
 
Beschluss zur Bestellung eines Firmenanwalts
 
Beschluss zur Bestellung eines Buchprüfers
 
Arbeitsvertrag
 
Patentrechtsklausel zum Arbeitsvertrag
 
Generalvollmacht
 
Untervollmacht
 
Kaufverträge
 
Verkaufsverträge
 
Direktoren-Register
 
Shareholder-Register
 
Deutsche Übersetzungen aller relevanten Dokumente
 
CD-Rom mit allen wichtigen Vorlagen und Vordrucken
 
Versandspesen
 
   
   
Gesamtkosten Stiftung
2.900,- Euro
   
   
   
 
Haben Sie Probleme das Auftragsformular zu öffnen?
Bitte rufen Sie unseren Customer Support unter an.
 
 

Sie können Ihre Stiftung auch noch um nachfolgende Leistungen erweitern:

   
   
Optional | Zusatzleistungen  
   
Exklusive Dokumentenmappe mit allen Unterlagen
enthalten
Anonymität durch Eintragung eines Rechtsanwalts
490,- Euro

Anmerkung:
Für einen maximalen Haftungsschutz bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen Rechtsanwalt als offiziellen Direktor der Gesellschaft einzutragen. Damit erscheint Ihr Name weder beim Handelsregister noch bei sonstigen Stellen. Nur ein Rechtsanwalt steht für absolute Vertraulichkeit.
   
   
   
Optional | Büroservice  
   
1 Jahr standard Büroservice, vergünstigter Tarif
190,- Euro
1 Jahr professional Büroservice, vergünstigter Tarif
990,- Euro

Anmerkung:
Beide Versionen enthalten eine repräsentative Hausanschrift, eine Telefon- sowie eine Faxnummer. Bei der standard Edition werden Anrufe auf einen individuell besprochenen Anrufbeantworter geleitet. Bei der professional Edition werden Anrufe durch Rufumleitung an Sie direkt durchgeschalten.
   
   
   
Optional | Kontoeröffnung  
   
offshore Banking, Europa, Lettland
290,- Euro
offshore Banking, Europa, Isle of Man
290,- Euro
offshore Banking, Europa, Zypern
290,- Euro
offshore Banking, St. Kitts
290,- Euro
offshore Banking, Seychellen
290,- Euro

Anmerkung:
Die Kontoeröffnung offshore Banking bietet Ihnen Mehrwährungsfähigkeit, Telefonbanking, Internetbanking, Schecks, Geldautomaten- und Kreditkarten ohne Schufaprüfung. Offshore-Konten bieten ein Höchstmaß an Bankgeheimnis und sind steuerbefreit. Kontoführungsgebühren befinden sich im banküblichen Durchschnitt.
   
   
 
 
Optional | Extras
 
 
 
Entwurf eines Firmenlogos
49,- Euro
Firmenstempel
49,- Euro
Firmensiegel
49,- Euro
Firmenschild
49,- Euro
   
 
 
Fortlaufende Kosten ab dem 2. Geschäftsjahr
 
 
 
Verlängerung
1.900,- Euro
inkl. Verwaltung
 
inkl. Registered Office
 
inkl. Registered Agent
 
inkl. Offshore-Steuerpauschale
 

 

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Unsere deutschsprachigen Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

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