BERATUNGSVERTRAG

Zwischen

Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp.
Division United Kingdom


United Kingdom
im nachfolgenden WSR genannt

und

Name:
Address (e.g. Street)
Address ctd. (e.g. city)
Address ctd. (eg. country)
Email:
im nachfolgenden Auftraggeber genannt

wird folgender Beratungsvertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber erteilt WSR hiermit den Auftrag ihn zum Thema

Firmengründung einer englischen Limited (UK Limited)

zu beraten.
§ 2 Leistungen der WSR

WSR wird insbesondere folgende Beratungsleistungen erbringen:

I. Allgemeine Fragen zur Limited
Was ist eine Limited oder Ltd.?
Ist die Limited in Deutschland rechtlich anerkannt?
Für wen eignet sich die Limited?
Welche Vorteile hat man, wenn man mit einer Limited am Geschäftsverkehr teilnimmt?
Wie viele Personen braucht man, um eine Limited zu gründen?
Welche Funktionen haben die Personen Director, Company Secretary, Shareholder?
Was ist ein Treuhänder?

II. Gründung der Limited
Wie viel Geld braucht man, um eine Limited zu gründen?
Gibt es Beschränkungen bei der Wahl des Firmennamens?
Welche Dokumente braucht man, um eine Limited zu gründen?
Was gehört in den Gesellschaftsvertrag?
Wo müssen die Unterlagen zur Gründung der Limited eingereicht werden?
Kann man eine Limited auch über das Internet gründen?
Wie lange dauert es, eine Limited zu registrieren und was kostet die Registrierung?
Gibt es Alternativen zur Gründung einer Limited?
Gibt es Möglichkeiten, bei der Gründung einer Limited Hilfe zu erhalten?

III. Die Registrierung der Limited in Deutschland
Welche Formalien muss man in Deutschland einhalten?
Wie funktioniert die Anmeldung der Limited bei der deutschen Steuerbehörde?
Wie funktioniert die Anmeldung beim Handelsregister?
Was ist ein Certificate of Good Standing?
Was ist eine Apostille?
Wann benötigt man eine Gewerbeanzeige?
Wann benötigt man eine Anzeige bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer?
Welche weiteren Anzeigen bei den deutschen Behörden müssen vorgenommen werden?

IV. Die wichtigsten Fragen nach Gründung und Anmeldung der Limited
Was passiert nach der Gründung?
Welche Änderungen der Limited müssen dem Companies House angezeigt werden?
Was sollte man beachten, wenn man der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer ist?
Wie muss das Geschäftspapier der Limited aussehen?
Kann die Limited in Deutschland klagen oder verklagt werden?
Wie funktioniert die Besteuerung der Limited?
Wie erfolgen Rechnungslegung, Jahresabschluss und Publizität?
Wie kann man sich von der Limited wieder trennen?
Was passiert bei Insolvenz der Limited?


§ 3 Vergütung
WSR berechnet dem Auftraggeber für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von

190,00 EURO (in Worten einhundertneunzig EURO).

Die Vergütung ist vor Beginn der Unternehmensberatung zur Zahlung fällig. Eine entsprechende Rechnung liegt dem Vertrag in der Anlage bei. Außergewöhnliche Beratungsleistungen, insbesondere die Ausarbeitung von Steuererklärungen, Anfertigung umfangreicher Gutachten oder Konkursabwicklungen, werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Parteien gesondert vergütet. Die vorstehende Vergütung umfasst ausdrücklich keine Gründungsleistungen.

§ 4 Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis beginnt ab dem Zeitpunkt der Zahlungsbestätigung durch WSR. Die Zahlung des Auftraggebers bestätigt die Annahme dieses Vertrages in allen Punkten. Das Vertragsverhältnis endet sobald der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen gewonnen hat, die Entscheidung zur Firmengründung einer englischen Limited getroffen wurde, ein anderes Gesellschaftsmodell in Anspruch genommen wird - wie zum Beispiel Firmengründung Offshore - oder das Interesse an sich versiegt. Es bedarf keinem ausdrücklichen Kündigungsausspruch. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen - auch fristlosen - Kündigung, bleibt unberührt. Wurden bereits Beratungsleistungen erbracht, gleich ob via Email oder telefonisch und unabhängig des Umfangs, ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass WSR alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen mitgeteilt werden und sie über alle relevanten Vorgänge und Umstände in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von WSR bekannt werden. Auf Verlangen von WSR hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen

§ 6 Schweigepflicht, Datenschutz
WSR ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet. WSR ist mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat WSR deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

§ 7 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Gerichtsstand ist das Vereinigte Königreich von England.


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Whitherspoon, Seymour & Robinson
 
 
Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp.
Division United Kingdom
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